Hinweise für Wanderungen

Anmeldung, Informationen und Verpflegung

Bei allen Wanderungen ist eine Anmeldung beim jeweiligen Wanderführer mindestens zwei Tage vorher erforderlich, sofern nicht bei der Wanderbeschreibung anders angegeben. Dies ermöglicht es dem Wanderführer, die Wanderung besser zu organisieren (Kauf von Fahrkarten, Absprache von Fahrgemeinschaften, Einkehr u.ä.).

Zu den einzelnen Wanderungen gibt es noch einige Tage vorher detaillierte Informationen (Treffpunkt, Abfahrtszeit etc.) .

Sofern nicht anders angegeben, ist bei den Wanderungen Rucksackverpflegung erforderlich.

Fahrtkosten

Bei Fahrten mit PKW sind von jedem Mitfahrer 10 ct pro gefahrenem Kilometer zu bezahlen. Bei Busfahrten wird für Nichtmitglieder ein Zuschlag in Höhe von € 10,– auf den Fahrpreis erhoben.

Busfahrten werden nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen durchgeführt. Verbindliche Anmeldung bis spätestens fünf Tage vor der Fahrt ist erforderlich. Bei Anmeldung zu einer Busfahrt ist der Fahrpreis auch bei Nichterscheinen zu bezahlen

Zur weiteren Beachtung

1. Die Wanderführer sind berechtigt, Wanderungen abzusagen, wenn nach ihrer Meinung die Wanderung wetterbedingt nicht durchgeführt werden kann.

2. Die Wanderführer sind berechtigt, für die Wanderung nicht geeignet erscheinende oder ungenügend ausgerüstete Mitglieder und Gäste von der Teilnahme an der Wanderung auszuschließen.

3. Gäste sind immer willkommen. Sie werden gebeten, sich zu Beginn der Wanderung mit dem Wanderführer bekannt zu machen. Sie unterwerfen sich stillschweigend der Wanderordnung.

4. Mitglieder und Gäste beteiligen sich an allen gemeinsamen Wanderungen und Fahrten, Führungen und sonstigen Veranstaltungen auf eigene Gefahr. Haftpflichtansprüche können weder an den Verein noch an den jeweiligen Wanderführer gestellt werden. Mitglieder des Schwarzwaldvereins, die an Wanderungen und Veranstaltungen des Ortsvereins teilnehmen, sind allerdings für Schäden versichert, die sie dritten Personen anlässlich einer Wanderung zufügen.

Ab dem Jahr 2024 besteht nun auch für jedes Vereinsmitglied eine Unfallversicherung, die auch für natursportliche Aktivitäten außerhalb des Schwarzwaldvereins greift.

Jeder Teilnehmer wandert auf eigene Verantwortung. Er muß seine Fähigkeiten (Kondition, Trittsicherheit, Höhentauglichkeit etc.) selbst einschätzen. Für Wanderer, die sich ohne Not von der Gruppe entfernen, wird keine Verantwortung übernommen.

Der Vorstand

Wegepatenschaft

Die Pflege der Wege erfordert viel Aufwand. Unsere Wegewarte sind dankbar, wenn sie Helfer finden, die ihnen bei ihrer Arbeit beistehen. Wer Interesse hat, sich mit einer Betätigung in freier Natur nützlich zu machen, kann sich gern bei unserem Wegewart Hermann Schramm melden. Wer häufig auf einem bestimmten Weg wandert, kann für diesen eine Wegepatenschaft übernehmen. Er meldet Beschädigungen, verschmutzte Schilder und dergleichen dem Wegewart und kann, wenn er will, selbst Kleinigkeiten erledigen.